Das zum 1. März 2007 in Kraft getretene Telemediengesetz (TMG) gilt auch für die Anwaltshomepage.
Laut Gesetzesbegründung sind Anwälte, gemäß § 5 Telemediengesetz verpflichtet, auf die berufsrechtlichen Regelungen hinzuweisen.
Berufsordnung (BORA)
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaften
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die Rechtsanwälte dieser Kanzlei sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Hamburg. Die Berufsbezeichnung wurde jeweils in Deutschland verliehen.